Impfschutz – Hirnwäsche durch Gesundheitsbehörde

Für jeden normal denkenden Menschen bedeutet das Wort „Impfschutz“ der Schutz vor Erkrankung durch eine Impfung.

Die Bundesgesundheitsbehörde Robert Koch Institut (RKI) hat in ihrem Fachwörterbuch jedoch eine völlig andere Definition veröffentlicht (Hervorhebung durch die Verfasserin), siehe Kasten.

Das RKI leitet also Impfschutz vom Impfstatus ab, völlig unabhängig davon, ob der Geimpfte im Ernstfall immun ist oder erkrankt.

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Masernschutz – Schutz ohne Erkrankung, Impfung ohne Schutz?

Gegen Masern Geimpfte sind geschützt. Alle anderen sind ungeschützt. Es sei denn, sie hatten früher mal die Masern. Stimmt das wirklich?

In der großen staatlichen Studie KiGGS zur Gesundheit von Kindern in Deutschland wurden sowohl die Kinderkrankheiten als auch der Impfstatus erfasst.

Auch die Titer, die Menge der Abwehrstoffe im Blut, wurden gemessen. Ab einer bestimmten Höhe des Titers geht man in der Medizin von einer Schutzwirkung aus. Der Maserntiter kann entweder durch die Impfung oder durch eine frühere Masernerkrankung erzeugt werden.

Fast die Hälfte der ungeimpften 14-17Jährigen hatte in dieser Studie einen Maserntiter, obwohl sie nie Masern hatten.  Das ist erstaunlich, weil man nicht erklären kann, woher dieser Titer kommt. Eine Möglichkeit wäre eine unerkannte Maserninfektion, ohne oder mit ganz leichten Symptomen. Die Vermutung wird durch den geringen Prozentsatz (17,5%) der Masernerkrankungen in der Studie bei den Ungeimpften verstärkt

Auf der anderen Seite hat jeder 12. der zwei Mal geimpften Studienteilnehmer einen negativen Maserntiter, wenn die letzte Impfung länger als 6 Jahre zurücklag. Je länger die Impfung zurücklag umso schlechter waren die Titer und folglich der Schutz gegen Masern.

Damit dürfte in der Studie der relativ hohe Prozentsatz (5,9%) der Geimpften zu erklären sein, der trotz Impfung Masern hatte.

Die Studienergebnisse lassen sich nur durch eine Mischung aus schlechter Schutzwirkung der Impfung und durch stille Masern, die einen Schutz hinterlassen, erklären.

Beide Aspekte sind besonders vor dem Hintergrund des sich ständig verschärfenden Impfzwangs bedeutsam. Ist es rechtlich in Ordnung und unter dem Gesichtspunkt des Bevölkerungsschutzes sinnvoll, wenn Geimpfte bei einem Masernausbruch weiter die Schule oder Kindertagesstätte besuchen dürfen und Ungeimpfte ausgeschlossen werden? Müsste nicht vielmehr das Entscheidungskriterium statt des Impfstatus eine Bestimmung des aktuellen Titers sein?

Quellen:
Poethko-Müller, C., Mankertz, A.Sero-epidemiology of measles-specific IgG antibodies and predictive factors for low or missingtitres in a German population-based cross-sectional study in children and adolescents (KiGGS)(2011) Vaccine, 29 (45), pp. 7949-7959.DOI: 10.1016/j.vaccine.2011.08.081,  http://edoc.rki.de/oa/articles/reti9efG7rQGg/PDF/26Gxa2iMG88DY.pdf
Robert Koch Institut, Masern, RKI-Ratgeber für Ärzte, Stand 29.05.2014, http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html
Foto: fotolia – famveldman

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