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Angelika Kögel-Schauz Leharstraße 65 ½ 86179 Augsburg Fax 08 21 / 8 15 35 76 |
Frau
Bundesministerin
Ulla
Schmidt, MdB
Bundesministerium
für Gesundheit
und
Soziale Sicherung
Wilhelmstraße
49
10117 Berlin
Offener Brief an die
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
Wir protestieren gegen das
Geheimhalten der gesetzlichen Meldedaten über Impfschäden seit über 3 Jahren!
Augsburg, 20.01.2004
Sehr
geehrte Frau Schmidt,
Deutschland
verfügt über das nach unserer Information weltweit beste Meldesystem bzgl.
Schäden nach Impfungen, da Hersteller, Ärzte und Heilpraktiker per Gesetz seit
dem 01.01.2001 verpflichtet sind, Verdachtsfälle von Schäden nach Impfungen zu
melden (IfSG § 6 Abs.1 Satz 3). Diese Daten
liegen seit über 3 Jahren vor und werden nirgendwo veröffentlicht, obwohl dies
laut IfSG (§ 4 Abs. 2 Satz 3 und 4) vorgeschrieben
ist. Die Gesundheitsämter müssen gemäß IfSG § 11 Abs.
2 diese Daten unverzüglich an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeben. Das
PEI muss dann innerhalb einer Woche die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI)
übermitteln. Beide Institute liegen im Zuständigkeitsbereich Ihres
Ministeriums.
Im
Bundesgesundheitsblatt 4/2002 wurde lediglich eine Auswertung der ersten 9 ½
Monate der Meldedaten über Impfschäden veröffentlicht. Der Autor, Herr Dr. Hartmann
aus dem Referat für Arzneimittelsicherheit beim PEI, erklärt bereits im Vorwort:
„Dies weist darauf hin, dass die seit Anfang 2001 bestehende Meldeverpflichtung
noch nicht allen Ärzten bekannt ist. Weitere
Anstrengungen sind daher erforderlich, um die Meldefreudigkeit zu
steigern und so belastbare Aussagen über Impfkomplikationen in der Diskussion
um die Stärkung des Impfgedankens zu erhalten.“ In den ersten 9 ½ Monaten
wurden 236 Verdachtsfälle gemeldet. Eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr 2001
ergäbe knapp 300 Verdachtsfälle.
Bis zum
Jahr 2000 wurden Impfschadensverdachtsfälle von den Ärzten spontan gemeldet.
Eine gesetzliche Verpflichtung für Ärzte und Heilpraktiker gab es nicht.
Deshalb wurde die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle auf 80-90% geschätzt.
Trotzdem wurden in den Jahren 1999 und 2000 alleine nach der Hepatitis
B-Impfung 270 bzw. 257 Meldungen an das PEI getätigt.
Im Mai 2003
drangen Informationen über 5 Todesfälle nach der Anwendung von 6fach Impfstoffen bei Babys und Kleinkindern an die
Öffentlichkeit. Diese Kinder waren innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung
gestorben und vor der Impfung völlig gesund. Die breite und äußerst kritische
Diskussion in der Öffentlichkeit veranlasste die zuständige oberste Bundesbehörde in der Zeitschrift Kinder- und
Jugendarzt 8/2003 weitere Todesfälle nach 6fach Impfungen
zuzugeben. Seit der Zulassung der 6fach Impfstoffe am
23.10.2000 waren bis zum 15.06.2003 insgesamt 16 Todesfälle gemeldet worden. In
der Kurzauswertung im Bundesgesundheitsblatt war innerhalb der ersten 9 Monate
lediglich ein Todesfall gemeldet worden.
Hierdurch
wird ganz offensichtlich, dass das neue gesetzliche Meldesystem zum Zeitpunkt
der einzigen Veröffentlichung weder bekannt noch etabliert war. Die Daten sind
daher völlig unbrauchbar, weil mit einer immensen Dunkelziffer gerechnet werden
muss.
Unserem
Verein liegen zahlreiche Anfragen von Ärzten und Heilpraktikern, die seit
Jahren Impfschadensmeldungen laut IfSG tätigen, vor,
was mit ihren Meldungen bei den zuständigen Behörden passiere. Trotz etlicher
Anfragen unsererseits beim PEI und RKI gab es seither keine Angaben zu den
Meldedaten oder Veröffentlichungen. U. a. wurde im Juli 2003 die Veröffentlichung
der Daten innerhalb der nächsten Wochen zugesichert. Das ist nicht geschehen.
In den USA
existiert ein Spontanerfassungssystem (VAERS) für Impfschäden. Die Rohdaten (www.vaers.org)
und Auswertungen (www.cdc.gov/mmwr) stehen über das Internet allgemein und
zeitnah zur Verfügung.
Das RKI
stellt die Auswertungen und Rohdaten von Infektionskrankheiten im Internet
zeitnah und allgemein zur Verfügung. Warum werden hier die Meldedaten der
Impfschäden nicht ebenfalls veröffentlicht? Die Logistik ist ja offensichtlich
vorhanden.
Der
Verdacht liegt nahe, dass die mittlerweile vorhandenen Meldedaten eben nicht
geeignet sind, „den Impfgedanken zu stärken“. Wir gehen davon aus, dass nach
Veröffentlichung der Meldedaten viele Menschen nicht mehr impfen würden bzw.
sich und ihre Kinder nicht mehr impfen lassen würden.
In dieser Situation können Eltern
die Verantwortung für die Zustimmung zu einer Impfung aufgrund mangelnder Daten
zur Risikoabschätzung nicht übernehmen. Ärzte und Heilpraktiker sind mangels
Daten nicht in der Lage eine korrekte Impfaufklärung und ‑beratung zu leisten. Nach einer Impfung Geschädigte sind
mangels Daten nicht in der Lage Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung gemäß IfSG vor Gericht geltend zu machen.
Der fälschlicherweise als
Impfmüdigkeit bezeichnete Rückgang der Impfungen liegt an den immer mehr bekannt
werdenden Zusammenhängen. Wie ungeheuerlich muss das, was es hier
totzuschweigen gibt, sein. Wären doch Daten, die diese Bedenken zerstreuen
könnten, aus der Sicht Ihres Ministeriums sehr förderlich, um die Impfraten zu
erhöhen. Das war ja auch ursprünglich die Absicht der Einführung dieser
Meldepflicht. Der Schuss ist wohl so nach hinten losgegangen, dass jetzt als letzte Rettung das Vertuschen und
Totschweigen bleibt?
Sehr geehrte Frau Schmidt, wir
fordern Sie als zuständige Ministerin hiermit auf, der Öffentlichkeit unverzüglich
die vorliegenden Daten über Impfschäden in vollem Umfang zugänglich zu machen,
sowie in Zukunft den zeitnahen Zugriff darauf zu ermöglichen.
Mit
freundlichen Grüßen
Angelika
Kögel-Schauz
EFI – Eltern für Impfaufklärung